Gastflugregeln

Als Gastflieger können Personen, die nicht in der Modellfluggruppe Porz e. V. Mitglied sind, unsere vereinseigenen Einrichtungen zur Ausübung ihres Hobbys, d.h. Modellflug, vorübergehend nutzen.
Hierzu ist die Anmeldung beim Flugleiter erforderlich, der den Gast, nach Prüfung der Versicherungsunterlagen, in die Platzverhältnisse einweist.
Ohne eingetragenen Flugleiter kann ein Gast keinen Flugbetrieb aufnehmen.
Eine Eintragung ins Gästebuch und Flugbuch ist erforderlich, ebenso der Nachweis der Prüfung der Versicherung durch den Flugleiter.
Der Flugleiter hat die Prüfung im Gästebuch nachzuweisen.
Ab dem 01.07.2008 ist eine Gastfluggebühr in Höhe von 5.- € pro Tag und Gast zu entrichten.
Mit der Unterschrift des Flugleiters, erklärt dieser den Erhalt der Gastfluggebühr und führt diese an den Kassierer ab.
Sollte ein Gast ein Modellflugzeug mit Verbrennungsmotor oder Turbine betreiben, so ist eine Lärmmessung/Protokoll erforderlich. Gastflieger müssen ihre Modelle mit Verbrenner- und Turbinenmotoren vor dem Start einer Lärmmessung auf unserem Platz unterziehen.Aufgrund schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit werden Lärmmessungen anderer Vereine nicht mehr akzeptiert.Termine zur Lärmmessung können mit einem unserer Lärmmessbeauftragten abgestimmt werden.
Gäste dürfen ihre turbinenbetriebenen Modelle aus gegebenem Anlass nicht auf unserem Flugplatz einfliegen. An Wochenenden (Sa und So) und Feiertagen sind  Gastflieger nur mit elektrisch betriebenen Modellen zugelassen.
 
Der Vorstand